Um eine Zypern Limited zu gründen, musst du noch nicht vor Ort sein.
Das kann bequem von zu Hause aus vorbereitet werden mit einer
erfahrenen Kanzlei.
Die Vorbereitungen für den Yellow Slip laufen parallel.
Das heißt, wir kommunizieren mit dem Anwalt für dich.
Du musst also keine Angst haben, dass du etwas nicht verstehst.
Meist wird eine Limited mit einem Stammkapital (share capital) in Höhe von 1.000€ gegündet, die sich aus 1.000 Anteilen (shares) á 1 € zusammensetzen. Eingezahlt werden muss das Stammkapital nicht.
Der Eigentümer (Shareholder) haftet aber mit dem Betrag.
Höheres Stammkapital kann Sinn machen, sollte aber mit Fachmann (zypr. zugelassener Steuerberater, Auditor) besprochen werden, da weitere Faktoren davon abhängig sind.
Weitere Merkmale:
Der Anwalt meldet die Firma zur Registrierung an.
Das RoC (registrar of companies) bestätigt, dass alle eingereichten Dokumente den Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Anschließend wird die Firmeneintragung veröffentlicht und eine Gründungsurkunde ausgestellt.
Mit der Ausstellung der Gründungsurkunde beginnt die rechtliche Existenz des Unternehmens.
In der zypriotischen Limited gibt es 3 Organe:
Shareholder
Director
Secretary
Eine gängige Möglichkeit ist, dass der Shareholder gleichzeitig auch Director und Secretary ist.
Die zypriotische Regierung hat zur Bedingung gemacht, dass eine zypriotische Limited von Zypern aus "gemanagement" und "controlled" wird.
Das bedeutet:
Wenn der Shareholder z.B. noch nicht auf Zypern ist, kann er Director und Secretary (1 oder 2 Personen) einstellen oder jemanden mit dem Service beauftragen.
Das kann später bei Bedarf wieder geändert werden.
Für die Besteuerung der LTD ist es unerheblich, wo der Gesellschafter ansässig ist.
Im Vergleich zu Deutschland wird es einem leichter gemacht, sein Unternehmen zu führen und auch die geringeren Kosten sind ein klarer Standortvorteil:
Die Rechts- und Nutzungsvereinbarung findest du hier.