Firmengründung

Um eine Zypern Limited zu gründen, musst du noch nicht vor Ort sein. 

Das kann bequem von zu Hause aus vorbereitet werden mit einer

erfahrenen Kanzlei.

Die Vorbereitungen für den Yellow Slip laufen parallel. 

Das heißt, wir kommunizieren mit dem Anwalt für dich.

Du musst also keine Angst haben, dass du etwas nicht verstehst.

 

Was wird für die Firmengründung benötigt?

Meist wird eine Limited mit einem Stammkapital (share capital) in Höhe von 1.000€ gegündet, die sich aus 1.000 Anteilen (shares) á 1 € zusammensetzen. Eingezahlt werden muss das Stammkapital nicht. 

Der Eigentümer (Shareholder) haftet aber mit dem Betrag.

 

Höheres Stammkapital kann Sinn machen, sollte aber mit Fachmann (zypr. zugelassener Steuerberater, Auditor) besprochen werden, da weitere Faktoren davon abhängig sind.

 

Weitere Merkmale:

  • Name der Firma
  • Adresse des eingetragenen Firmensitzes
  • Leitung des Unternehmens (directors and secretary)
  • Aktionäre und Aktienkapital
  • Aktivitäten des Unternehmens
  • Gesellschaftsvertrag und Satzung (memorandum and articles of association)

Der Anwalt meldet die Firma zur Registrierung an.

Das RoC (registrar of companies) bestätigt, dass alle eingereichten Dokumente den Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Anschließend wird die Firmeneintragung veröffentlicht und eine Gründungsurkunde ausgestellt.


Mit der Ausstellung der Gründungsurkunde beginnt die rechtliche Existenz des Unternehmens. 

 

Was muss beachtet werden, wenn von Deutschland aus gegründet wird?

In der zypriotischen Limited gibt es 3 Organe: 

Shareholder

Director

Secretary

 

Eine gängige Möglichkeit ist, dass der Shareholder gleichzeitig auch Director und Secretary ist. 

 

Die zypriotische Regierung hat zur Bedingung gemacht, dass eine zypriotische Limited von Zypern aus "gemanagement" und "controlled" wird.

Das bedeutet:

  • Firmensitz (registered address) ausschließlich auf Zypern (Briefkasten reicht nicht)
  • Director und Secretary müssen auf Zypern registriert (Yellow Slip) sein und von hier aus operieren
  • der Name der LTD muss vor Gründung durch das RoC  (Registrar of Companies) genehmigt werden.                     Es empfiehlt sich, 3 Namensvorschläge bereit zu halten.                                                                                                       Dies beschleunigt den Prozess, falls der 1. Wunsch abgelehnt wird.

Wenn der Shareholder z.B. noch nicht auf Zypern ist, kann er Director und Secretary (1 oder 2 Personen) einstellen oder jemanden mit dem Service beauftragen. 

Das kann später bei Bedarf wieder geändert werden.

 

Für die Besteuerung der LTD ist es unerheblich, wo der Gesellschafter ansässig ist. 

 

 

Vorteile der LTD

Im Vergleich zu Deutschland wird es einem leichter gemacht, sein Unternehmen zu führen und auch die geringeren Kosten sind ein klarer Standortvorteil:

 

  • Körperschaftssteuer liegt bei 12,5% (auf den Nettogewinn). (interessant zu prüfen, die deutsche Gesellschaft in eine Holding auf Zypern zu überführen)
  • Verlustvorträge können bis zu 5 Jahre vorgetragen werden (und in Folgejahren den Gewinn schmälern)
  • keine Gewerbesteuer
  • keine Steuervorauszahlung
  • keine GEZ, IHK; Beiträge zu Berufsgenossenschaften
  • geringere Sozialabgaben für Mitarbeiter
  • EU-Recht
  • Landeswährung Euro
  • Mindeststammkapital 1.000€, das nicht eingezahlt werden muß
  • Firmenveräußerungen, Erbschaften und Dividenden steuerfrei
  • Teilnahme am internationalen Zahlungsverkehr (SEPA, SWIFT)
  • zentrale Lage zwischen Europa, mittlerer Osten und Afrika 
  • reverse charge, also 0% VAT für Rechnungen im B2B Bereich innerhalb der EU